Kosten eines Immobilienkaufs oder -verkaufs in Frankreich

Französisches Immobilienrecht

Beim Kauf einer Immobilie in Frankreich fallen, ebenso wie in Deutschland, neben dem eigentlichen Kaufpreis eine Reihe von Kosten an.

Wie in Deutschland werden Immobilientransaktionen häufig von Maklern (agents immobiliers) begleitet, die bei Zustandekommen des Vertrags eine Vermittlungsvergütung (provision) erhalten. In Frankreich ist weder die Höhe dieser Vergütung, noch wer sie zu zahlen hat geregelt. Üblich sind Provisionen zwischen 5% und 10%. Als Käufer muss man diese Provision in der Regel hinnehmen. Als Verkäufer kann es sich lohnen, unterschiedliche Angebote einzuholen, um dann das Günstigste auszuwählen.

Die für die notarielle Beurkundung anfallende Vergütung des Notars (émoluments) richtet sich nach einer Gebührenordnung, von der in der Regel nicht abgewichen werden darf. Die Vergütung entspricht einem Prozentsatz des Kaufpreises, wobei der Prozentsatz gestaffelt auf Teilbeträge des Kaufpreises angewendet wird und mit steigendem Kaufpreis sinkt: Für die ersten EUR 6.500,00 beträgt der Prozentsatz 3,945% und sinkt dann stufenweise auf 0,814%. Überschlägig kann von Notarkosten in Höhe von etwa 1% des Kaufpreises ausgegangen werden.

Der Kauf einer Immobilie unterliegt außerdem der Grunderwerbssteuer (droit de mutation immobilière). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis der Immobilie; die Steuerverwaltung kann aber einen höheren Betrag zugrunde legen, wenn Sie der Meinung ist, der Verkehrswert (valeur vénale) liege über dem Kaufpreis. Der Steuersatz beträgt derzeit zumeist circa 5,8%.

Schließlich kann beim Verkäufer eine Wertzuwachssteuer (impôt sur la plus-value) anfallen. Die Steuer setzt allerdings voraus, dass ein Wertzuwachs eingetreten ist, dass also die Immobilie teurer verkauft wird, als sie gekauft wurde. Auch dann fällt aber nicht stets Wertzuwachssteuer an. Nach einer Haltedauer von 30 Jahren ist ein Wertzuwachs nicht mehr zu versteuern, gleich wie hoch er ist. Bei einer kürzeren Haltedauer sinkt der Steuersatz von zunächst 34,5% stufenweise ab.

Nur in besonderen Konstellationen kann außerdem Umsatzsteuer anfallen.

Sie überlegen, eine Immobilie in Frankreich zu kaufen oder zu verkaufen und benötigen dabei rechtliche Unterstützung? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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