Abwicklung eines Erbfalls in Frankreich

Stirbt ein Angehöriger mit letztem Wohnsitz in Frankreich oder hatte der Erblasser in Frankreich eine Immobilie, so hat der Nachlass einen Bezug zu Frankreich. Nach Eintritt des Erbfalls müssen die Hinterbliebenen Folgendes beachten:

Die Hinterbliebenen müssen die Regelung des Nachlasses zunächst selbst in die Hand nehmen. Es kommt keine französische Behörde auf sie zu. Zuständig für die Regelung von Nachlässen ist der Notar (notaire). Obwohl der Notar öffentliche Aufgaben wahrnimmt, handelt er im Auftrag der Hinterbliebenen. Die Hinterbliebenen haben insbesondere die freie Wahl des Notars. Wenn sie mit einem Notar nicht zufrieden sind, können sie ohne Probleme den Notar wechseln.

Ist ein Notar beauftragt, so regelt er den Nachlass. Das dauert in der Regel einige Jahre und kann auch ohne weiteres länger als ein Jahrzehnt dauern. Als besonders schwierig erweist sich in der Praxis die Kommunikation mit dem Notar. Französische Notare beantworten Fragen von Normalbürgern schleppend oder gar nicht. Dagegen kommunizieren sie mit dem Anwalt der Hinterbliebenen problemlos. In der Regel ist es deshalb kaum zu vermeiden, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Besondere Aufmerksamkeit müssen die Hinterbliebenen der Bezahlung der Erbschaftsteuer widmen. Diese ist grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Erbfalls zu entrichten. Das ist in der Regel praktisch kaum möglich, weil zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bekannt ist, wieviel zu versteuerndes Vermögen vererbt wurde. Trotzdem gilt die Frist uneingeschränkt und es fallen Säumniszuschläge an, die schnell stark ansteigen. Um das zu vermeiden, sollte eine Vorauszahlung geleistet werden. Zwar kommt es auch vor, dass die Säumniszuschläge nicht eingefordert werden. Darauf kann man sich aber nicht verlassen; gerade hohe Säumniszuschläge werden beigetrieben.

Bei der Abwicklung eines Nachlasses in Frankreich sind viele rechtliche Vorgaben zu beachten. Wir unterstützen unsere Mandanten seit vielen Jahren bei dieser Aufgabe.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Sprechen Sie uns an!

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