Erbrecht
Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht.
Ich plane und gestalte mit Ihnen Ihren Nachlass. Ich ermittele Ihre Situation für den Fall, dass die gesetzliche Erbfolge greift. Wenn Sie über Ihr Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge verfügen wollen, gestalte ich mit Ihnen ein Testament oder einen Erbvertrag, aber auch Schenkungen, wenn sich das als zweckmäßig erweist. Soweit Sie durch vorangegangene Verfügungen bereits gebunden sind, prüfe ich mit Ihnen, ob und wie Sie sich von diesen lösen können.
Klassische Situationen wie die Nachlassregelung von Eheleuten im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments / Berliner Testaments gehören ebenso zu meinen Leistungen, wie die Gestaltung komplexer Situationen wie etwa Patchwork Konstellationen, Wiederverheiratung mit oder ohne Kinder aus vorangegangenen Ehen oder Partnerschaften und die Berücksichtigung besonders Schutzbedürftiger. Dabei behandele ich auch alle angrenzenden Fragestellungen wie natürlich solche des Steuerrechts und des ehelichen Güterrechts, aber auch solche des Gesellschaftsrechts und des Sozialrechts.
Nach Eintritt eines Erbfalls unterstütze ich Sie bei der gütlichen Regelung des Nachlasses. Ich kläre Ihre Rechte am Nachlass, z.B. bei auslegungsbedürftigen Testamenten, und helfe Ihnen bei der Ermittlung des Nachlasses und des Umfangs Ihrer Rechte, indem ich etwa Auskunftsrechte geltend mache. Ich unterstütze Sie bei der Beantragung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses, bei der Nachlassverwaltung, bei der Beschränkung der Erbenhaftung für Schulden des Erblassers und bei der Erbauseinandersetzung. Wollen Sie die Ihnen anfallende Erbschaft nicht annehmen, helfe ich Ihnen bei der wirksamen Ausschlagung der Erbschaft.
Werden Ihre Rechte am Nachlass nicht anerkannt, indem z.B. die (anderen) Erben das Ihnen zustehende Vermächtnis nicht erfüllen, Sie enterbt wurden und Ihnen Ihr Pflichtteil verweigert wird, der Umfang Ihres Erbrechts bestritten wird oder auch die Ihnen geschuldete Auskunft nicht erteilt wird, so setze ich Ihre Rechte erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.
Hat ein Nachlass Bezüge zu einem ausländischen Recht, z.B., weil sich Nachlassgegenstände im Ausland befinden, so berücksichtige ich die Aspekte des Internationalen Erbrechts. Bei der Regelung deutsch-französischer Nachlässe verfüge ich über besondere Sachkunde. Ich bin auch als Avocat à la Cour in Paris zugelassen und regelmäßig mit deutsch-französischen Nachlässen befasst. Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht.
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Dr. Alexander Mittmann
LLM (London) · D.E.A. (Paris)
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