Erben vs. Familienfrieden?

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„Geht’s der Familie gut, oder haben Sie schon geerbt?“ Mit diesen Worten wurden meine Frau und ich vor vielen Jahren von einem Bankmitarbeiter zu einem Gespräch über ein Darlehen begrüßt. Es ging um eine Immobilienfinanzierung, aber das tut hier nichts zur Sache.

Dieser Satz des Bankmitarbeiters mag überspitzt sein, hat aber einen wahren Kern: durch die Regelung des Nachlasses wird oft familiärer Unfrieden gestiftet. Warum? Weil ein oder mehrere Familienmitglieder sich ungerecht behandelt fühlen. Und tatsächlich wird die Regelung des Nachlasses nicht selten genutzt, um ein letztes Mal die Gunst unterschiedlich zu verteilen.

Natürlich kann es gute Gründe geben, den Nachlass ungleich zu verteilen. Und natürlich nimmt der Erblasser, der sich für eine Ungleichverteilung entscheidet, grundsätzlich – nämlich wenn er sich an die gesetzlichen Regeln hält – nur ein Recht wahr, das ihm das Gesetz ausdrücklich zuerkennt.

Nur was muss der künftige Erblasser tun, wenn er sein Vermögen nicht ungleich verteilen will? Oder muss er überhaupt etwas tun? Eine Ungleichbehandlung ist in der Regel gewollt, nämlich die der näheren Verwandten gegenüber den entfernteren Verwandten. Aber auch das ist nicht immer der Fall. Manch einer möchte nicht, dass seine Eltern vom Erbe ausgeschlossen sind, weil er Kinder hat, so wie es die deutsche gesetzliche Erbfolge vorsieht.

Zunächst gilt es deshalb zu prüfen, ob eine gleichmäßige Verteilung des Nachlasses bereits durch die gesetzliche Erbfolge eintritt, also die Erbfolge, die greift, wenn nicht anderweitig über den Nachlass verfügt worden ist. Das wird häufig, aber nicht immer der Fall sein. So erben Stiefkinder grundsätzlich auch dann nicht, wenn Ihr Elternteil mit dem Erblasser verheiratet ist.

In solchen Fällen, so wie grundsätzlich in Patchwork-Situationen, ist es deshalb in der Regel erforderlich, eine von der gesetzlichen Erbfolge abweichende Verfügung zu treffen, wenn eine Gleichverteilung gewollt ist. Das kann im Wege eines Testaments geschehen.

Häufig wird aber der Erbvertrag das Mittel der Wahl sein. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, den der oder die Erblasser mit ihren künftigen Erben schließen. Dem geht regelmäßig eine Besprechung aller Beteiligte darüber voraus, wie der Nachlass verteilt werden soll. Auf diese Weise kann der Familienfrieden häufig gewahrt werden. Denn wer an einer Regelung mitwirken konnte, ist meist auch eher bereit, sie anzunehmen.

Sie möchten Ihren Nachlass regeln und brauchen Unterstützung bei der Wahl und der Ausgestaltung des richtigen Instruments. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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