Internetrecht

Das Internet stellt das Recht vor ständig neue Herausforderungen, auf die der Gesetzgeber mit immer wieder neuen Regelungen reagiert. Wir unterstützen Unternehmen, die ihre Leistungen auch oder ausschließlich über das Internet anbieten, bei der Einhaltung der zahlreichen rechtlichen Vorgaben ebenso wie bei der Durchsetzung der Einhaltung dieser Vorgaben durch ihre Konkurrenten.

Viele rechtliche Vorgaben, gelten für alle Unternehmen, die im Internet für ihre Leistungen werben. Nicht alle Vorgaben sind so leicht zu erfüllen, wie die Impressumspflicht, deren Umfang aber auch je nach Unternehmensgegenstand variiert. Vor allem sind alle Aussaggen auf einer Internetseite an den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu messen. Besondere Vorgaben gelten, wenn z.B. für Lebensmittel, für Kosmetika, für Heilmittel oder gar für Arzneimittel geworben wird.

Schließen Unternehmen über das Internet Verträge, so kommen zahlreiche weitere Vorgaben hinzu. Diese betreffen z.B. den Datenschutz, das Widerrufsrecht von Verbrauchern und die entsprechende Widerrufsbelehrung. Der Einhaltung anderer Regeln, die auch außerhalb des Internets gelten, kommt beim Abschluss von Verträgen über das Internet besondere Bedeutung zu. Das gilt insbesondere für die Regeln über unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), aber auch für die Regelungen über Preisangaben. Online-Shops / Internetshops sehen sich einem Gestrüpp von Regelungen gegenüber, deren Einhaltung sie ohne professionelle Unterstützung kaum gewährleisten können. Bei der Durchführung von Online-Auktionen oder dem Anbieten von Wetten oder Glücksspielen über das Internet sind weitere Vorgaben zu beachten.

Praktisch jeder Verstoß gegen eine der vorgenannten Regelungen stellt eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des UWG dar, deren Unterlassung Mitbewerber ebenso wie Verbände, die die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, verlangen können. Wettbewerbsverstöße im Internet sind besonders leicht auffindbar und führen häufig zu Abmahnungen und, wenn die Abmahnung keine Wirkung zeigt, zu einer gerichtlichen Inanspruchnahme, die schnell sehr teuer werden kann.

Wir prüfen den Inhalt Ihrer Internetseiten auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Lauterkeitsrechts und beraten und vertreten Sie, wenn Sie auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

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Dr. Alexander Mittmann
LLM (London) · D.E.A. (Paris)
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