Wer entscheidet über die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers?

Gesellschaftsrecht

Wer entscheidet über die Vergütung eines GmbH-Geschäftsführers? Diese Frage ist nicht ausdrücklich im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt. Das GmbHG sieht nicht einmal vor, dass der Geschäftsführer überhaupt eine Vergütung bekommen muss.

Üblicherweise erhält der GmbH-Geschäftsführer aber eine Vergütung und dann stellt sich die Frage, wer über die Einzelheiten der Vergütung entscheiden darf. § 46 Nr. 5 GmbHG bestimmt, dass „die Bestellung und die Abberufung von Geschäftsführern sowie die Entlastung derselben“ der Bestimmung der Gesellschafter unterliegen, also in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen. Nach ständiger Rechtsprechung hat die Gesellschafterversammlung aber auch die aus dieser Vorschrift abgeleitete Annexzuständigkeit, über die Vergütung der Geschäftsführer zu entscheiden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun in einem Urteil vom 14. Mai 2019, Aktenzeichen II ZR 299/17 Gelegenheit dazu, diesen Grundsatz auf eine etwas ungewöhnliche Konstellation anzuwenden: die Vergütung der Geschäftsführer einer GmbH wurde hier von einer mit dieser GmbH verbundenen anderen Gesellschaft bezahlt, die die ihr dadurch entstehenden Kosten der GmbH in Rechnung stellte. Hierfür berief sie sich auf eine Vereinbarung zwischen den Geschäftsführern der beiden Gesellschaften. Die GmbH bezahlte, forderte das Gezahlte aber später zurück.

Der BGH entschied, dass der Rückzahlungsanspruch der GmbH besteht. Die GmbH habe keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung gehabt, habe also einen Anspruch auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung. Die Vereinbarung zwischen den Geschäftsführern sei keine wirksame Rechtsgrundlage für die Zahlung, da diese Vereinbarung unwirksam sei, weil der Geschäftsführer der GmbH für eine Vereinbarung über die Vergütung der Gesellschafter nicht zuständig gewesen sei.

Sie sind Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH und möchten die Vergütung des oder der Geschäftsführer rechtssicher regeln? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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