Reform des französischen Vertragsrechts

Französisches Recht

Das französische Vertragsrecht ist im Wesentlichen im Code civil (Zivilgesetzbuch) geregelt. Wichtige Ergänzungen finden sich im Code de commerce (Handelsgesetzbuch). Seit Inkrafttreten des Code civil im Jahr 1804 haben sich die Umstände, unter denen Verträge zustande kommen, fundamental geändert. Dem hat die Rechtsprechung durch eine kreative Auslegung des Gesetzesrechts Rechnung getragen. In den letzten Jahren wurden aber die Stimmen, die eine Anpassung des Gesetzes fordern, immer lauter.

Im Frühjahr 2016 ist nach langen Diskussionen eine Reform des französischen Vertragsrechts beschlossen worden (Ordonnance n° 2016-131 du 10 février 2016 portant réforme du droit des contrats, du régime général et de la preuve des obligations). Diese Verordnung (ordonnance) hat zahlreiche Bestimmungen insbesondere des Code civil, aber auch des Code de commerce, neu gefasst. Dabei stand neben der Anpassung an heutige Verhältnisse vor allem der Schutz des strukturell schwachen Vertragspartners im Vordergrund. Das können auch Unternehmen sein.

Am 10. Oktober 2016 ist das neue Vertragsrecht in Kraft getreten und gilt für Verträge, die ab diesem Datum verhandelt oder abgeschlossen werden.

Für Unternehmen sind die folgenden Änderungen als besonders wichtig hervorzuheben.

Die Parteien sind schon in der Phase der Vertragsanbahnung verpflichtet, einander Auskünfte über Umstände zu erteilen, die für die andere Partei von Bedeutung sind. Ein schuldhaftes Handeln kann auch schon vor einem Vertragsschluss Schadensersatzansprüche begründen oder einen später abgeschlossenen Vertrag unwirksam werden lassen.

In allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Klauseln, die eine Partei deutlich begünstigen, unwirksam. Der ganze Vertrag kann nichtig sein, wenn eine Partei die Abhängigkeit (état de dépendance) der anderen Partei ausnutzt. Bei veränderten Umständen hat die Partei, zu deren Lasten sich die Änderung auswirkt, einen Anspruch auf Neuverhandlung des Vertrags. Verweigert die andere Partei die Anpassung, kann die beeinträchtigte Partei eine gerichtliche Anpassung herbeiführen. Neuerungen gibt es auch im Falle von Vertragsverletzungen. Während bislang nur ein Gericht die Auflösung eines Vertrags aussprechen konnte, reicht nunmehr eine entsprechende Erklärung des betroffenen Vertragsteils.

Diese Regelungen gelten immer, wenn ein Vertrag französischem Recht unterliegt. Sie kommen unter Umständen aber auch dann trotz Wahl des deutschen Rechts zur Anwendung, wenn ein Rechtsstreit vor französischen Gerichten entschieden wird.

Die neuen Regeln bringen erhebliche Rechtsunsicherheit für deutsche Unternehmen, die mit französischen Unternehmen Verträge abschließen. Der Gestaltung der Verträge sollte deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, damit der deutsche Partner nicht bei der ersten Meinungsverschiedenheit eine böse Überraschung erlebt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Verhandlung Ihrer Verträge mit französischen Partnern sowie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor französischen Gerichten.

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