Verfassungsbeschwerde gegen einstweilige Verfügungen im Wettbewerbsrecht?

Karlsruhe, Germany - Oct 29, 2017: Main entrance to Federal Constitutional Court Bundesverfassungsgericht the supreme constitutional court of Germany tilt-shift lens over architectural complex horizontal with armed police officer

Gerichtsverfahren dauern ihre Zeit. Bis zum Urteil kann eine Rechtsverletzung bereits großen, nicht wiedergutzumachenden Schaden angerichtet haben. Damit der Geschädigte nicht leer ausgeht, gibt es neben den Hauptsacheverfahren den sogenannten vorläufigen Rechtsschutz. Besonders häufig gibt es einstweilige Verfügungen im Wettbewerbsrecht.

Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb weniger Tage, manchmal sogar binnen Stunden vorliegen. Der Ablauf ist regelmäßig Folgender: der Verletzte mahnt den Verletzer ab und fordert ihn außergerichtlich auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die der Verletzte vorformuliert. Gibt der Verletzer die Erklärung nicht ab, beantragt der Verletzte bei Gericht eine einstweilige Verfügung, die häufig ergeht, ohne dass der Verletzer gehört wird.

Zwar steht der Verletzer in dem Verfahren nicht rechtlos da, denn er kann ohne zeitliche Beschränkung Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen und hat auch Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge einer zu Unrecht erwirkten einstweiligen Verfügung entstanden ist. Gleichwohl hat sich zuletzt die Auffassung verbreitet, solche Entscheidungen könnten verfassungswidrig sein.

In einem Beschluss vom 22.1.2021, Aktenzeichen 1 BvR 2793/20 hatte das Bundesverfassungsgericht, wie zuletzt häufiger, über eine Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung zu entscheiden. Der Verletzer hatte einen Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit behauptet, weil es Abweichungen zwischen den Wortlauten der vorformulierten Unterlassungserklärung, des Antrags an das Gericht und der einstweiligen Verfügung gab.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerte nicht zur Entscheidung angenommen. Es fehle an einem hinreichend gewichtigen Feststellungsinteresse. Der Beschwerdeführer war der Meinung, der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit sei dadurch verletzt worden, dass vom Verfügungsantrag abgewichen worden ist, ohne ihm rechtliches Gehör zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete, es fehle insoweit an der erforderlichen näheren Darlegung eines hinreichenden Feststellungsinteresses.

Verfassungsbeschwerden gegen einstweilige Verfügungen im Wettbewerbsrecht werden also nur ganz ausnahmsweise erfolgreich sein. Wer sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren will, sollte das deshalb mit den Instrumenten tun, die ihm die Zivilprozessordnung zur Verfügung stellt. In der Regel kann ihm damit geholfen werden, wenn die einstweilige Verfügung tatsächlich rechtswidrig ergangen ist.

Gegen Sie ist eine einstweilige Verfügung ergangen und Sie möchten sich dagegen wehren? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Hamburg.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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