Nutzungsentgelt für Sofortüberweisung und PayPal ist nicht unlauter

Wettbewerbsrecht

Gemäße § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war der Meinung, ein Veranstalter von Busreisen, der auf seiner Internetseite neben kostenlosen Zahlungsmöglichkeiten auch eine Bezahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal vorsah, verstoße gegen § 270a BGB, was zugleich eine zu unterlassende unlautere geschäftliche Handlung darstelle.

Das Landgericht München I hatte der Wettbewerbszentrale zunächst Recht gegeben. Die Berufung zum Oberlandesgericht München hatte jedoch Erfolg und die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zurückgewiesen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in seinem Urteil vom 25.03.2021, Az. I ZR 203/19, zwar zunächst, dass es sich bei § 270a BGB um eine Marktverhaltensregelung handelt, deren Missachtung gemäß §§ 8 (1), (3) Nr. 2, 3, 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einen Unterlassungsanspruch begründen kann.

Allerdings sah der BGH keinen Verstoß gegen § 270a BGB. Die Vorschrift, die auf der europäischen Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beruht, könne jedenfalls nicht entsprechend angewendet werden. Eine unmittelbare Anwendung komme im vorliegenden Fall aber nicht in Betracht. Zwar seien mit Sofortüberweisungen oder Zahlungen mittels PayPal teilweise Zahlungen der in § 270a BGB genannten Art verbunden, das Entgelt werde jedoch nicht für diese Zahlungen, sondern für die Einschaltung eines Dritten vereinbart.

Damit liegt kein Verstoß gegen § 270aBGB und damit auch keine unlautere geschäftliche Handlung vor.

Ein Mitbewerber bietet Leistungen an, die Ihres Erachtens unlauter sind und Sie möchten wissen, ob Sie gegen ihn vorgehen können? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Hamburg.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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