Verträge selbst gestalten

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Auf der Suche nach Einsparungsmöglichkeiten kommen in Unternehmen auch die Kosten für Rechtsberatung auf den Prüfstand. Das ist nachvollziehbar und auch sinnvoll, denn auch hier kann Einsparungspotenzial vorhanden sein. Wer aber an Rechtsberatungskosten sparen will, sollte mit Augenmaß vorgehen, denn oft gehen niedrigere Kosten auch mit geringerer Qualität einher, und das kann unerwünschte Folgen haben.

Immer wieder verfallen Unternehmen darauf, zur Einsparung von Anwaltskosten Verträge lieber selbst zu schreiben. Zur Begründung heißt es oft: Es gibt doch Vertragsmuster und der Anwalt tut auch nichts anderes, als uns ein Muster zu geben, das er aus einem Buch oder dem Internet abgeschrieben hat und uns teuer verkauft, obwohl er doch „fast nichts“ getan hat.

Das ist ein Irrtum. Es trifft zwar zu, dass Rechtsanwälte für die Gestaltung von Verträgen vielfach Muster heranziehen. Die Gestaltung eines Vertrags kann jedoch niemals im Abschreiben eines Musters bestehen. Das Muster hat eher die Funktion einer Checkliste, mit der man vermeidet, dass man wesentliche Punkte bei der Gestaltung vergisst.

Allerdings ist schon bei der Auswahl des Musters Vorsicht geboten. Muster, die im Internet frei zugänglich sind, sind häufig auch kaum etwas wert, denn wer würde eine hochwertige und anspruchsvolle Leistung schon umsonst abgeben.

Abschreiben kann man ein Muster schon deshalb nicht, weil das Muster eine bestimmte Situation unterstellt, die von der zu regelnden Situation praktisch immer abweicht. Die dann erforderlich werdenden Anpassungen setzen eine rechtliche Kompetenz voraus, die beim Laien nicht vorhanden ist. Denn ein Vertrag besteht aus einer Fülle von Regelungen, die mit Bezug zueinander formuliert worden sind. Schon eine vermeintlich geringfügige Änderung einer Regelung hat oft zur Folge, dass diese Regelung mit dem geltenden Recht nicht mehr in Einklang steht und / oder mit anderen Regelungen des Vertrags unvereinbar ist.

Die Gestaltung eines Vertrags ist also immer eine Tätigkeit, die profunde Kenntnisse des geltenden Rechts voraussetzt. Der Laie sollte es deshalb lieber den Experten überlassen, Verträge zu gestalten.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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