Eine Rechtsfrage mit internationalem Bezug erfordert besonderen Sachverstand

Heute ist doch alles international. Das muss jeder Anwalt draufhaben, oder? Nein. Denn Recht ist immer noch in weiten Teilen national, auch wenn das deutsche Recht mehr und mehr von Regelungen durchzogen ist, die ihren Ursprung in der europäischen Union haben. Und auch die weitaus meisten Rechtsfragen, mit denen Rechtsanwälte sich in Deutschland befassen müssen, weisen keinen internationalen Bezug auf. Entsprechend ist die Juristenausbildung nach wie vor auf das deutsche Recht fokussiert. Nur spezialisierte Anwälte kennen die Besonderheiten internationaler Rechtsfragen.

Bei einer Rechtsfrage mit Auslandsbezug stellt sich immer die Frage, ob deutsches oder ausländisches Recht gilt.

Es ist keineswegs so, dass in Deutschland stets nur deutsches Recht zur Anwendung kommt. Wenn ein Unternehmer im Ausland einkauft, gilt grundsätzlich das Recht am Sitz des Verkäufers. Das muss allerdings nicht so sein, denn die Parteien eines Vertrags können das auf den Vertrag anwendbare Recht frei wählen, jedenfalls wenn sie beide Unternehmer sind.

Die Frage nach dem anwendbaren Recht kann jedoch sehr viel komplexer sein. So ist ein Recht immer nur auf einen bestimmten Fragenkomplex anwendbar. Teilfragen, die für die Beantwortung einer Rechtsfrage relevant sind, können einem anderen Recht unterliegen. Das wird häufig übersehen.

Vielfach fehlt es Anwälten, wenn sie überhaupt sehen, dass möglicherweise ausländisches Recht anwendbar ist, jedoch bereits die Kenntnis der Regeln, die über das anwendbare Rechts entscheiden. Diese sind nämlich sehr umfangreich, über zahlreiche Rechtsakte verteilt und Änderungen unterworfen.

Ist auf eine Rechtsfrage ausländisches Recht anwendbar, muss man das ausländische Recht ermitteln.

Ist ausländisches Recht anwendbar, stellt sich die Frage, wie man diese überhaupt ermittelt. Nur wenige Anwälte haben fundierte Kenntnisse einer ausländischen Rechtsordnung. Ein Anwalt, der international tätig ist, verfügt aber über ein Netzwerk an Kollegen, die er hinzuziehen kann, wenn ausländisches Recht anwendbar ist.

In diesen Fällen müssen die Kollegen konstruktiv zusammenarbeiten. Der deutsche Anwalt ist keineswegs überflüssig, denn er muss das ausländische Recht in den nationalen Kontext stellen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn das ausländische Recht in einem deutschen Gerichtsverfahren eine Rolle spielt, oder auch, wenn die zu beantwortende Rechtsfrage teilweise nach deutschem, teilweise nach ausländischem Recht zu beurteilen ist.

In einem Rechtsstreit mit einer ausländischen Partei stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist, und möglicherweise, wie ein Urteil des Gerichts im jeweiligen Ausland wirkt.

Geht es um einen Rechtsstreit mit einer ausländischen Partei, so stellt sich die Frage, ob das Verfahren überhaupt in Deutschland geführt werden kann. Oder im Ausland, wo der Gegner es eingeleitet hat. In diesen Fällen ist das zuständige Gericht immer sorgfältig zu ermitteln, denn der versierte Gegner wird es sich nicht entgehen lassen, Fehler zu seinen Gunsten auszunutzen und z.B. nach monate- oder gar jahrelangem Verfahren eine Klageabweisung allein auf der Grundlage zu erwirken, dass das Gericht nicht zuständig war.

Hat man ein Urteil erwirkt, möglicherweise in Deutschland, dann stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn der Gegner nicht freiwillig erfüllt. Dann muss das Urteil im Ausland vollstreckt werden. Diese Frage ist in zahlreichen Europäischen Verordnungen und internationalen Übereinkommen, aber auch in der deutschen Zivilprozessordnung geregelt (für die Vollstreckung ausländischer Urteile in Deutschlan). Nur ein international versierter Anwalt wird hier die richtigen Regeln finden und anwenden.

Sie stehen vor einer internationalen Rechtsfrage und benötigen kompetenten anwaltlichen Beistand? Sprechen Sie uns an. Wir bearbeiten überwiegend Sachen mit einem Bezug zu ausländischem Recht und sind mit Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug bestens vertraut.

Ihr Rechtsanwalt für französisches Recht in Hamburg.

 Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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