Französische Erbschaftsteuer – Steuertarife (Steuersätze)

Französisches Erbrecht

Die Steuertarife (Steuersätze) der französischen Erbschaftsteuer (droits de succession) und Schenkungsteuer (droits de donation) – beide zusammen als droits de mutation à titre gratuit bezeichnet – sind in Artikel 777 Code général des impôts (CGI, französisches allgemeines Steuergesetz) geregelt. Sie kommen, wie im deutschen Recht, nur auf das einen eventuellen Freibetrag (exonération, abattement) übersteigende Erbe zur Anwendung.

Artikel 777 CGI unterscheidet fünf Gruppen von Begünstigten: die Verwandten in gerader Linie (auf- und absteigend, also sowohl Kinder, Kindeskinder etc., als auch Eltern, Großeltern etc.), der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner (partenaires liés par un pacte civil de solidarité), Geschwister, übrige Verwandte bis zum 4. Grad und Dritte. Der Ehegatte und der eingetragene Lebenspartner unterliegen aber nur der Schenkungssteuer; von der Erbschaftsteuer sind sie befreit, Artikel 796-0 bis CGI. Auf sie wird deshalb im Weiteren nicht eingegangen.

Für Verwandte in der geraden Linie und Geschwister werden Teilbeträge des Nachlasses unterschiedlich besteuert, ein jeweiliger Teilbetrag niedriger als der nachfolgende Teilbetrag (dazu sogleich). Für die übrigen Verwandten bis zum 4. Grad gilt ein einheitlicher Steuertarif von 55%, für Dritte ein einheitlicher Steuertarif von 60%.

Bei Geschwistern wird differenziert. Der 24.430 Euro nicht übersteigende (Teil-)Betrag einer Erbschaft wird mit 35% besteuert, der übersteigende Teil mit 45%. Die Besteuerung von Verwandten in der geraden Linie ergibt sich aus nachstehender Tabelle.

Zu besteuernder TeilbetragSteuertarif
bis einschließlich 8.072 Euro5%
Von mehr als 8.072 Euro bis einschließlich 12.109 Euro10%
Von mehr als 12.109 Euro bis einschließlich 15.932 Euro15%
Von mehr als 15.932 Euro bis einschließlich 552.324 Euro20%
Von mehr als 552.324 Euro bis einschließlich 902.838 Euro30%
Von mehr als 902.838 Euro bis einschließlich 1.805.677 Euro40%
Von mehr als 1.805.677 Euro45%

Sie haben Fragen zur Erbschaftsteuer in Frankreich? Sprechen Sie uns an. Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankreich.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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