Gerichtsverfahren in Frankreich: was kann ich für Sie tun?

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In dieser Woche feiere ich das zwanzigjährige Jubiläum meiner Zulassung als französischer Rechtsanwalt (avocat). Das ist ein Grund, zu Feiern, denn aufgrund dieser Zulassung kann ich, im Gegensatz zu einem deutschen Rechtsanwalt, auch in Verfahren, in denen Anwaltszwang herrscht, ohne die Unterstützung eines französischen Anwalts vor Gericht auftreten.

Wie läuft ein französisches Gerichtsverfahren ab?

Das französische Gerichtsverfahren wird, wie das deutsche, durch Klagerhebung eingeleitet (assignation). Die Zustellung der Klage wird allerdings von den Parteien betrieben. Für die beklagte Partei sollte sich dann, wenn sie sich verteidigen will, ein Rechtsanwalt bestellen (constitution).

Das Gericht wird dann einen Terminplan (calendrier de mise en état de la procédure) aufstellen, aus dem sich ergibt, bis wann sich die Parteien jeweils äußern dürfen. Je nach Verfahrensart werden die Schriftsätze (conclusions) in oder außerhalb von Terminen übergeben.

Das Gericht bestimmt auch einen Abschlusstermin. Bei diesem Termin können die Parteien in der Regel ein Plädoyer (plaidoiries) halten, in dem sie ihre Position, die der Richter zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht kennt, weil er die Akte noch nicht gelesen hat, zusammenhängend darstellen können. In diesem Termin wird auch der Termin zur Verkündung der Entscheidung mitgeteilt.

In den meisten Fällen sind die Verbraucher der angesprochene Verkehr. Es ist dann zu ermitteln, wie der angesprochene Verkehr die Werbung versteht. Hierfür hat sich der Begriff „Verkehrsverständnis“ eingebürgert. Ist der angesprochene Verkehr ein Verbraucher, so kommt es auf das Verkehrsverständnis des normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers an.

Ich entwickle die rechtliche Argumentation zur Durchsetzung Ihres Rechts als Kläger oder als Beklagter.

Gleich ob meine Mandantin Klägerin oder Beklagte ist: ich verfasse alle Schriftsätze für sie.

Wie ein deutscher Schriftsatz enthält auch der französische Schriftsatz eine Darstellung des Sachverhalts (faits) und des Verfahrensstands (procédure), eine juristische Argumentation (discussion) sowie Anträge, die anders als in Deutschland nicht am Anfang, sondern am Ende des Schriftsatzes stehen.

Grundsätzlich kennt das französische Recht die gleichen Beweismittel, wie das deutsche Recht, jedoch erscheinen vor Gericht nur ganz ausnahmsweise Sachverständige (experts) oder Zeugen (témoins). Letztere geben Ihre Aussage in der Regel schriftlich ab (attestation).

Ich plädiere für Sie vor dem französischen Gericht.

Der erste und oft auch letzte Anlass für eine Reise zum Gericht ist der Termin, an dem die Plädoyers gehalten werden. Das Plädoyer will sorgfältig vorbereitet werden, weil der Richter, wie schon geschrieben, die Akte in der Regel erst bei dieser Gelegenheit kennenlernt. Es lohnt deshalb, auch in die rhetorische Vorbereitung des Termins Zeit und Energie zu investieren.

Manchmal stehen die Kosten einer Reise zum Gerichtstermin, die stets mindestens einen Tag in Anspruch nimmt, außer Verhältnis zum Streitwert. Dann kann ein lokaler Anwalt mit dem Plädoyer beauftragt werden. Das ist häufig nicht problematisch, da er genau instruiert werden kann und ei Akte, die er dem Gericht übergibt, ja von mir vorbereitet wird.

Sie beabsichtigen, in Frankreich eine Klage einzureichen? Ihnen ist eine Klage vor einem französischen Gericht zugestellt worden? Sprechen Sie mich umgehend an, um zu vermeiden, dass sich Ihre Rechtsposition allein durch Zeitablauf verschlechtert.

Ihr deutsch-französischer Rechtsanwalt in Hamburg.

 Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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