Löschung negativer Kundenbewertungen kann erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung sein

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Darf jeder die Löschung negativer Kundenbewertungen anbieten, oder handelt es sich dabei um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit? Letzteres, meinte ein Rechtsanwalt und nahm ein Unternehmen, das diese Leistung anbot aus Wettbewerbsrecht auf Unterlassung in Anspruch. Das Landgericht Hamburg teilte diese Auffassung in dem konkreten Fall nicht und wies den Antrag auf Erlass einer auf Unterlassung gerichteten Einstweiligen Verfügung zurück.

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind Rechtsdienstleistungen erlaubnispflichtig. Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.

Der Antragsteller legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Oberlandesgericht Hamburg hob das Urteil des LG Hamburg mit Urteil vom 13.11.2023, Aktenzeichen 5 U 25/23, auf. Die Antragsgegnerin habe ohne das Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis Rechtsdienstleistungen erbracht.

Ausschlaggebend für das Urteil des OLG Hamburg war der Wortlaut zweier Beanstandungstexte, die die Antragsgegnerin auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten an die Plattformen versandte, die zur Löschung der Kundenbewertungen aufgefordert wurden.

Das Erfordernis einer Erlaubnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist eine sogenannte Marktverhaltensregelung. Damit können Mitbewerber denjenigen, der ohne Erlaubnis Rechtsdienstleistungen erbringt, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Das OLG Hamburg stellte fest, dass die Beanstandungsschreiben auf den konkreten Einzelfall bezogen näher bestimmte rechtliche Forderungen an die Plattformbetreiber stellte, die jedenfalls zuvor eine tiefergehende Einarbeitung in das Rechtsgebiet voraussetzten. Es werde Rechtsprechung zitiert und es würden rechtliche Konsequenzen angedroht. Hieraus folgerte das OLG, dass eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls objektiv erforderlich sei, weshalb die Dienstleistung nach dem RDG erlaubnispflichtig sei.

Umfasst das Beanstanden negativer Kundenbewertungen die Versendung von Schreiben an Plattformbetreiber, die eine einzelfallbezogene rechtliche Prüfung voraussetzen, so liegt eine erlaubnispflichtige Rechtsberatung vor, deren Unterlassung ein Mitbewerber beanspruchen kann, wenn eine Erlaubnis nicht vorliegt.

Damit hatte der Antragsteller einen Unterlassungsanspruch sowohl gegen das Unternehmen, das die Dienstleistung anbot, wie gegen dessen Geschäftsführer.

Sie betreiben ein Unternehmen und stellen fest, dass ein Konkurrent seine Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Regelungen erbringt? Sie haben ein (Anwalts-)Schreiben erhalten, in dem Ihnen ein Gesetzesverstoß vorgeworfen und Sie zur Unterlassung aufgefordert werden? In jedem Fall sollten Sie klären lassen, ob das Verhalten Ihres Konkurrenten rechtmäßig ist, oder ob Sie sich erfolgreich dagegen zur Wehr setzen können. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Hamburg.

 Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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