Schenkungen unter Ehegatten sind in Frankreich seit jeher ein beliebtes Instrument, um den Ehegatten erbrechtlich zu begünstigen. In diesem Beitrag geht es nur um Schenkungen außerhalb eines Ehevertrags, Schenkungen im Rahmen eines Ehevertrags werden Gegenstand eines eigenen Beitrags.
Der Grund für Schenkungen unter Ehegatten sind die traditionell schwachen Rechte des länger Lebenden beim Tod seines Ehegatten. Die Rechte des Ehegatten wurden jedoch durch verschiedene Reformen gestärkt, so dass der Ehegatte jetzt gesetzlich (also ohne Testament) neben Abkömmlingen ¼ des Nachlasses oder den Nießbrauch am gesamten Nachlass, neben den Eltern des Erblassers die Hälfte des Nachlasses und im Übrigen allein erbt. Außerdem ist der Ehegatte pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hatte.
Im aktuell geltenden Recht dienen Schenkungen nur in geringem Umfang der Erweiterung der Rechte des Ehegatten und im Übrigen der erbrechtlichen Gestaltung. Insoweit haben Schenkungen unter Eheleuten drei Vorteile.
Erstens kann auf diese Weise das besondere Rückforderungsrecht der Geschwister des Erblassers aus Artikel 757-3 Code civil für Gegenstände, die der Erblasser von seinen Eltern erhalten hatte, außer Kraft gesetzt werden.
Zweitens führt die Schenkung zu einer indirekten Erhöhung der Erbrechte des überlebenden Ehegatten, weil sich zwar nicht seine Quote ändert, jedoch im Nachlass der Wert der Schenkung berücksichtigt wird, so dass sich dessen Volumen erhöht.
Drittens können – mit entgegengesetzter Wirkung, also zum Nachteil des Ehegatten – über Schenkungen an den Ehegatten dessen Rechte nach gesetzlicher Erbfolge verringert werden.
Steuerlich haben Schenkungen auf den Todesfall den Vorteil, dass sie gänzlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit sind, Artikel 796-0 bis Code général des impôts, was bei anderen Schenkungen nicht der Fall ist.
Sie haben Rechte an einem Nachlass, der dem französischen Recht unterliegt und fragen sich, wie erfolgte Schenkungen unter Ehegatten sich auf Ihre Rechte auswirken? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.
Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg.
Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!