Schenkungen unter Ehegatten im französischen Erbrecht – Teil 2

Italian small car "just married"

Schenkungen unter Ehegatten sind in Frankreich seit jeher ein beliebtes Instrument, um den Ehegatten erbrechtlich zu begünstigen. In diesem Beitrag geht es nur um Schenkungen im Rahmen eines Ehevertrags, Schenkungen außerhalb eines Ehevertrags sind Gegenstand eines eigenen Beitrags.

Was die erbrechtlichen Wirkungen von Schenkungen unter Ehegatten anbelangt, so gilt für Schenkungen in einem Ehevertrag dasselbe wie für Schenkungen außerhalb eines Ehevertrags. Insoweit kann also auf den Beitrag zu Schenkungen außerhalb eines Ehevertrags verwiesen werden.

Die Besonderheit von Schenkungen in einem Ehevertrag liegt darin, dass die für Schenkungen sonst geltenden Regeln über die Unwiderruflichkeit nicht uneingeschränkt gelten. Während Schenkungen grundsätzlich unwiderruflich sind, gilt das für Schenkungen in Eheverträgen nur eingeschränkt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Schenkungen in Eheverträgen frei widerruflich wären. Voraussetzung des Widerrufs einer Schenkung in einem Ehevertrag ist vielmehr entweder ein Widerrufsvorbehalt im Ehevertrag oder eine Aufhebungsvereinbarung mit dem begünstigten Ehegatten.

Wird ein Ehevertrag geschlossen, kommt es jedoch dann nicht zur Eheschließung, oder wird eine Ehe für nichtig erklärt, so ist im Regelfall auch die Schenkung im Ehevertrag unwirksam. Unklar ist aber, wie sich eine Änderung des ehelichen Güterstandes auf die Schenkung im Ehevertrag auswirkt.

Ein Urteil der Cour de cassation (oberstes französisches Gericht in Zivilsachen) aus dem Jahr 1974 bringt nur teilweise Klarheit. Das Gericht hat seinerzeit entschieden, dass die Änderung des ehelichen Güterstandes nicht automatisch die Schenkungen hinfällig macht, die sich die Eheleute im vorherigen Ehevertrag gemacht hatten.

Sie haben Rechte an einem französischen Nachlass und fragen sich, wie sich Schenkungen an den Ehegatten des Erblassers auf Ihre Rechte auswirken? Sie werden durch Schenkungen in einem Ehevertrag begünstigt und möchten Ihre Rechte geltend machen? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg.

Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

Kontakt

Philharmonie de l'Elbe - Hambourg / Elbphilharmonie Hamburg

Dr. Alexander Mittmann

LLM (London) · D.E.A. (Paris)
Maître en droit (Aix-en-Provence)
Rechtsanwalt · Avocat à la Cour
Vereidigter Übersetzer

Kaiser-Wilhelm-Straße 93
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 46 00 86 93
Fax: +49 (0) 40 46 00 86 94
E-Mail: info@mittmann-law.de

Meine Broschüren
Erbrecht (Frankreich)
Immobilien (Frankreich)

Aktuelle Veranstaltungen
25. Juni 2020 – Verträge in der COVID-19-Krise, Webinar

Veranstaltungen – Archiv

Kategorien

Kontakt

Philharmonie de l'Elbe - Hambourg / Elbphilharmonie Hamburg

Dr. Alexander Mittmann

LLM (London) · D.E.A. (Paris)
Maître en droit (Aix-en-Provence)
Rechtsanwalt · Avocat à la Cour
Vereidigter Übersetzer

Kaiser-Wilhelm-Straße 93
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 46 00 86 93
Fax: +49 (0) 40 46 00 86 94
E-Mail: info@mittmann-law.de

Meine Broschüren
Erbrecht (Frankreich)
Immobilien (Frankreich)

Aktuelle Veranstaltungen
25. Juni 2020 – Verträge in der COVID-19-Krise, Webinar

Veranstaltungen – Archiv