Was ist ein deutsch-französischer Anwalt?

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Wer vor einem Rechtsproblem mit Bezug zu Frankreich steht, sucht einen Rechtsanwalt, der auf französisches Recht spezialisiert ist. Er sollte aber deutsch sprechen und am besten auch den deutschen rechtlichen Hintergrund kennen. Das gilt im besonderen Maße für deutsche Unternehmen, die vor Rechtsproblemen in Frankreich stehen. Sie suchen dann einen deutsch-französischen Rechtsanwalt.

Was ist ein deutsch-französischer Anwalt?

Der Begriff deutsch-französischer Anwalt ist ein umgangssprachlicher, kein geschützter Begriff. Entsprechend hat er auch keine klare Kontur. Zwar darf der Begriff nicht in irreführender Weise verwendet werden, er ist jedoch hinreichend vage, um sehr unterschiedlich qualifizierte Anwälte zu bezeichnen.

Mancher Rechtsanwalt, der angibt, im deutsch-französischen Recht oder auch im französischen Recht kompetent zu sein, hat gerade einmal ein Jahr lang in Frankreich studiert, manchmal noch nicht einmal das! Aber es gibt auch, wenn auch wesentlich seltener, deutsche Rechtsanwälte, die über französische Hochschulabschlüsse verfügen. Manche sind sogar als avocat, also als französischer Rechtsanwalt, bei einer französischen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Die Kompetenzen deutsch-französischer Anwälte können also sehr verschieden sein.

Brauche ich einen deutsch-französischen Anwalt?

Aber spielt das überhaupt eine Rolle? Reicht es nicht, wenn der deutsche Rechtsanwalt Französisch spricht? Ist nicht Recht überall Recht? Nein! Tatsächlich sind das deutsche und das französische Recht grundsätzlich verschieden, auch wenn es aufgrund des Unionsrechts wachsende Inseln der Rechtsvereinheitlichung – allerdings in einem schier endlosen Ozean der Ungleichheit – gibt.

Was man braucht, wenn man ein Rechtsproblem in Frankreich hat, ist ein Rechtsanwalt, der über vertiefte Kenntnisse im französischen Recht verfügt. Denn es genügt nicht, die französische Sprache zu verstehen, um das französische Recht zu verstehen und korrekt anzuwenden. Und schon gar nicht genügt die Kenntnis der der französischen Sprache, um vor einem französischen Gericht aufzutreten, vor dem ganz andere Regeln gelten, als vor deutschen Gerichten.

Wie finde ich den richtigen deutsch-französischen Anwalt?

Macht man sich das klar, wird auch deutlich, worauf man bei der Auswahl des geeigneten Rechtsanwalts achten sollte. Der Anwalt sollte mindestens über einen französischen Hochschulabschluss verfügen. Meines Erachtens ist es aber erforderlich, dass er als französischer Rechtsanwalt bei einer französischen Kammer zugelassen ist.

Die Qualifikation eines deutsch-französischen Anwalts ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Insbesondere ist es ein sehr weit verbreiteter Irrtum, dass ein „Maître en droit“ ein in Frankreich zugelassener Anwalt ist. Das trifft nicht zu! Wer sich als Maître en droit bezeichnet ist Inhaber des Diploms, das man nach dem vierten Studienjahr erwirbt, nämlich der Maîtrise bzw. im aktuellen Studiensystem des „Mastère I“. Das ist durchaus schon etwas, aber eben keine französische Rechtsanwaltszulassung.

Ich habe eine Maîtrise erworben, bin also Maître en droit. Darüber hinaus habe ich aber einen Graduiertenstudiengang, dem angelsächsischen Master vergleichbar absolviert und ein Diplôme d’études approfies, heute „Mastère II“, erworben. Und schließlich bin ich seit 2003 in Paris als französischer Rechtsanwalt zugelassen und trete seitdem auch regelmäßig vor französischen Gerichten auf.

Ihr deutsch-französischer Rechtsanwalt in Hamburg.

 Achtung: Dieser Beitrag enthält nur allgemeine Hinweise und ersetzt keinesfalls eine Beratung im Einzelfall. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Erstellung wieder, spätere Änderungen der Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Sprechen Sie uns an!

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